Addenda

Neurologe, Psychiater, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Nervenarzt, Psychologe, Psychotherapeut, Neuropsychologe: wo sind die Unterschiede? Versuch einer Erklärung.

Begriffe und Unterschiede

Neurologe

Der Neurologe kümmert sich schwerpunktmäßig um die „Hardware“: den zentralen „Computer“ (z. B. Hirnrinde, Basalganglien), die „peripheren Computer“ (z. B. Kleinhirn, Hirnstamm, Rückenmark), die „Elektrokabel“ (Nervenwurzeln, periphere Nerven) sowie Motoren (Muskeln) und Sensoren (Netzhaut, Ohr, Gleichgewicht, Hautrezeptoren).

Traditionsgemäß ist er in Deutschland zusammen mit dem Psychiater auch Ansprechpartner bei Defiziten der Kognition (Gedächtnis, Aufmerksamkeit, exekutive Funktionen), z. B. bei Verdacht auf beginnende Demenz. Hier spricht man von „hirnorganischer Diagnostik“, die meist auch eine Computertomographie oder Kernspintomographie des Gehirns (beim Radiologen) einschließt. Der Neurologe nutzt gerne elektrophysiologische Zusatzuntersuchungen wie EEG, Neurographie sowie Ultraschall.

Psychiater

Der Psychiater kümmert sich schwerpunktmäßig um die „Software“: die Regulierung der Psyche, die Stimmung, Ängste, Wahrnehmung und formales Denken umfasst. Heute wird häufig angenommen, dass viele psychische Störungen (zum Teil) auf biochemische Störungen zurückzuführen sind; die Zusammenhänge sind jedoch komplex.

Auch hier steht die Anamnese (Befragung) des Patienten im Mittelpunkt. Manche psychischen Störungen erfordern eine schnelle weiterführende hirnorganische Diagnostik. Tendenziell werden vom Psychiater überwiegend Medikamente verordnet (z. B. Antidepressiva oder Neuroleptika). Viele Psychiater bieten auch Psychotherapie an.

„Nervenarzt“ / Facharzt für Neurologie und Psychiatrie

„Nervenarzt“ ist die alte Bezeichnung für Ärzte, die sowohl den Facharzttitel für Neurologie als auch für Psychiatrie besitzen. Meistens bezeichnen sie sich heute als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Manche arbeiten mit psychiatrischem, andere mit neurologischem Schwerpunkt. Das ist Ihrem Hausarzt in der Regel bekannt.

Psychologe

Der Psychologe hat ein (langes) Studium der Psychologie absolviert. Als reiner Psychologe ist er nicht befugt, Psychotherapie anzubieten oder Medikamente zu verordnen. Er kann z. B. in der Forschung oder in der Industrie arbeiten.

Viele entscheiden sich für eine langwierige Weiterbildung in der Psychotherapie und arbeiten anschließend als selbstständige psychologische Psychotherapeuten. Der psychotherapeutische Schwerpunkt kann „verhaltenstherapeutisch“ oder seltener „tiefenpsychologisch“ sein.

Neuropsychologe

Manche Psychologen entscheiden sich nach dem Grundstudium für die komplexe „Neuropsychologie“. Hier geht es vor allem um kognitive Funktionen (z. B. Gedächtnis, Aufmerksamkeit, exekutive Funktionen).

Der Neuropsychologe untersucht diese Funktionen mittels standardisierter Methoden unter Einsatz von Fragebögen und Tests, unter Berücksichtigung begleitender psychischer Störungen, die diese Funktionen mitbeeinträchtigen können.

Psychotherapeut

„Psychotherapeut“ ist eine Berufsbezeichnung. In Deutschland können psychologische Psychotherapeuten sowie ärztliche Psychotherapeuten Psychotherapie anbieten. (Umgangssprachlich wird „Psychotherapeut“ oft als Synonym verwendet.)

Arzt für Psychotherapie

Der Arzt für Psychotherapie hat in der Regel Erfahrung in der Allgemeinmedizin oder einem anderen „organischen“ Gebiet gesammelt und hat sich später im Bereich der Psychotherapie aufwendig fortgebildet. Manche bieten beide Aktivitäten parallel an, manche beschränken sich auf die Psychotherapie.

Arzt für psychosomatische Medizin

Der Arzt für psychosomatische Medizin hat in der Regel Erfahrung in der Allgemeinmedizin oder einem anderen „organischen“ Gebiet gesammelt und sich später im Bereich der psychosomatischen Versorgung und Therapie weitergebildet. Hier geht es um Patienten mit meist chronischen, häufig organischen Beschwerden, bei denen eine starke psychische Komponente vermutet wird.

Jugendpsychiater und Kinderneurologe

Jugendpsychiater und Kinderneurologen kümmern sich um Patienten zwischen 1 und 18 Jahren. Viele Erkrankungen (z. B. Depression, psychotische Störungen, Epilepsie) erfordern eine nahtlose Behandlung, das heißt: Unmittelbar nach Erreichen der Volljährigkeit braucht es oft einen Spezialisten für Erwachsene. Fangen Sie früh mit der Suche nach einem Spezialisten für Erwachsenen-Neurologie oder -Psychiatrie an.

Fahrtauglichkeit

Sie stehen als Autofahrer in der Pflicht, Ihre Fahrtauglichkeit grundsätzlich sowie Ihre Fahrtüchtigkeit vor und während jeder Fahrt zu überprüfen.

Die Fahrtauglichkeit ist eine komplexe, überregulierte Angelegenheit an den Schnittstellen von Medizin, Betriebsmedizin, Juristerei und Führerscheinstellen.

Die Fahrtauglichkeit als Fahrer eines Pkw, Lkw, Motorrads u. a. wird durch zahlreiche Diagnosen, Krankheiten und Defizite infrage gestellt. Offensichtlich sind Störungen von Wachheit, Aufmerksamkeit, Bewusstsein, Sehen und Koordination mit dem Fahren nicht vereinbar. Weniger bekannt ist, dass auch schwere Tagesmüdigkeit, Schwindel, unkontrollierter Blutdruck, hohe oder niedrige Blutzuckerwerte, Nieren- oder Leberfunktionsstörungen sowie schwere Taubheit oder Schwäche der Beine ebenso mit der Fahrtauglichkeit nicht vereinbar sein können.

Umso weniger ist vielen bewusst, dass nicht nur subjektive Defizite zählen, sondern auch dokumentierte Diagnosen. Und die Leitlinien der Fachgesellschaften zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit sind oft für viele kontraintuitiv.

Ob der Zustand nach einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt mit dem Weiterfahren vereinbar ist, lässt sich nicht pauschal feststellen und muss fachärztlich geklärt werden.

Pauschale Aussagen wie „Fahrverbot von 3 Monaten“ oder weiche Äußerungen von Selbsthilfegruppen im Internet reichen nicht aus und stellen keinen Schutz für Sie dar. Stellungnahmen sind in schriftlicher Form einzuholen. Wir Ärzte richten uns bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit einerseits nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (im Internet zugänglich) und andererseits nach Leitlinien der Fachgesellschaften (insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Neurologie). Die geltenden neurologischen Leitlinien setzen häufig ein „nicht erhöhtes Rezidivrisiko“ voraus, restriktiver geht kaum. Diese Leitlinien sind manchmal komplex, variierend und schwer verständlich bzw. kontraintuitiv, was die Aufklärung der Patienten nicht erleichtert.

Wenn Sie unter den folgenden Beschwerden leiden, fahren Sie kein Auto, Lkw, Motorrad, Fahrrad, Boot, Drohne, Flugzeug und gehen Sie nicht mit unfallträchtigen Situationen oder Maschinen um (z. B. Aktivität in der Höhe, an Gewässern, Gruben, Schwimmen, Baden).

Bewusstseinsstörung, Synkope, epileptische Anfälle, Störung der Wahrnehmung, des Denkens, der Entscheidungsfähigkeit, der Kritikfähigkeit, der Aufmerksamkeit, der Reaktionen, der Konzentration, Tagesmüdigkeit, Verlangsamung, Schlafattacken, Sekundenschlaf, schwere psychische Störung, Impulskontrollstörung, Schwindel (insbesondere bei Kopfbewegungen), Sehminderung, schwere Hörminderung, Ungeschicklichkeit, Verlangsamung, Unempfindlichkeit oder Lähmung der Arme und Beine. Diese Liste ist nicht vollständig.

Bei beruflichen, unfallträchtigen Tätigkeiten lassen Sie das Risiko betriebsmedizinisch beurteilen.

Der Arzt klärt auf. Er verbietet nichts. Die Instanz, die die Fahrerlaubnis entzieht oder erteilt, ist die Führerscheinstelle. Sie sind verpflichtet, Ihre Fahrtauglichkeit und Fahrtüchtigkeit zu überprüfen.